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Neuer Datenpool ermöglicht lückenlose Einsicht in Einkünfte

06. Mai 2012

Ein neuer Datenpool in Form eines elektronischen Datenabgleichs ermöglicht dem Finanzamt ab diesem Jahr lückenlose Einsicht in die Einkünfte – und das jeglicher Art ab 410 Euro Höhe.

Wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld oder Krankengeld in Höhe von über 410 Euro erhielt, der wurde an den Datenpool übermittelt. Demzufolge hat das Bundeszentralamt für Steuern nun Einblick in die Finanzen.

Bildquelle: © Bernd_Leitner – Fotolia.com

Wer denkt, er könne dem Finanzamt entwischen, der irrt. Denn „jetzt wird mehr und mehr nachgefragt, schlimmstenfalls fordert das Finanzamt Geld bis 2005 und noch länger zurück“, gab Bernhard Lauscher, Sprecher des Vereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) bekannt.

Somit können Nachzahlungen aus längst vergangenen Jahren nun fällig werden. Auch Rentner oder Ehepaare mit einem Mix der Steuerklassen III und V können davon betroffen sein.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine warnt, da das Bundeszentralamt für Steuern nun erstmals einen Überblick über die Einkünfte und die Steuerpflicht jedes einzelnen der  rund 40 Millionen Steuerbürgern besitzt. Schon längst vergangene Schummeleien könnten somit ohne Probleme nachträglich auffliegen.

Eine Steuererklärung abgeben, muss nicht zwangsweise jeder Bürger. Klar ist, dass Selbstständige und Freiberufler eine Steuererklärung abgeben müssen. Aber auch Arbeitnehmer, bei denen der Staat eine Nachzahlung erwartet, Personen, die im Jahr 2011 Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen vom Chef über 410 Euro aufwiesen und Arbeitnehmer, die mit der Lohnsteuerklasse V oder VI besteuert wurden. Zudem müssen diejenigen eine Steuererklärung abgeben, die mehrere Auftraggeber bzw. Arbeitsgeber gleichzeitig besaßen, getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner mit Unterhaltsleistungen, Personen, die einen Freibetrag zur Minderung der Lohnsteuer im Jahr 2011 geltend gemacht haben und Rentner mit einem Einkommen von mehr als dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro bei Alleinstehenden und 16.008 Euro bei Verheirateten.

Nichts desto trotz gibt es auch Bürger, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben können. Dazu gehören Arbeitnehmer, die ausschließlich Einnahmen aus ihrer Arbeit besitzen oder Ehepaare mit ähnlich hohen Einkünften der Steuerklassen III und IV.

Wer im Jahr 2011 hohe Ausgaben hatte und nicht zwangsweise zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, der sollte trotzdem eine Steuererklärung abgeben. Mit der Abgabe der Steuererklärung könnten nämlich zwischen 800 und 1100 Euro zurückerstattet werden.

Quelle: welt.de