22. August 2012
Für Beamte, die verdächtigt werden, dass sie ein Computerprogramm zum Ausspähen von Passwörtern innerhalb ihrer Dienststelle installiert haben und nutzen, kann gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. August 2012 ein Amtsausübungsverbot gegen den Beamten erlassen werden (Aktenzeichen: VG 5 L 130.12).
Geklagt hatte ein Beamter aus Berlin, der einen Eilantrag beim Gericht gestellt hatte. Bei ihm wurden in seiner Wohnung auf der Festplatte seines Computers Personalunterlagen anderer Bediensteter und persönliche Daten der Dienststellenleitung sicher gestellt. Er soll in seiner Dienststelle ein Schadprogramm installiert haben, um somit an die Daten seiner Arbeitskollegen zu kommen.
Der Eilantrag des Beamten wurde vom Gericht jedoch nicht statt gegeben. Stattdessen entschieden die Richter, dass gegen den Beamten ein Dienstverbot verhängt werden soll. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts würde bei einer Weiterbeschäftigung des Beamten die Gefahr bestehen, dass er notwendige Ermittlungen beeinträchtigen könnte.
Quelle: welt.de
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