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Neues Dienstrecht – Beamtenstatus neu geregelt

07. März 2009

Ab 2009 gilt ein neues Recht für alle Bundesbeamten

Der Deutsche Bundestag hat Ende 2008 das neue Dienstrecht für 1,8 Mio. Beamte verabschiedet. Alle Regeln zu Status, Besoldung, Versorgung sowie Beförderung wurden ganz neu gefasst.

Die Reform des neuen Beamtenrechts erfreut sich großer Fortschritte. Ende des Jahres 2008 wurde das neue Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) seitens des deutschen Bundestages verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden zukünftig alle Regelungen zu den Bereichen Status, Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten neu erfasst. Zu beachten ist allerdings, dass diese neuen Regelungen nach der Förderalismusreform nur für Beamtinnen und Beamten des Bundes gelten. Die Bundesländer hingegen müssen noch eigene Gesetze verabschieden.

Die Probezeit

Für alle Beamten-Laufbahnen wird ein einheitliche Probezeit von drei Jahren eingeführt.

Wechsel erleichtert

Der Wechsel zwischen öffentlichen Dienst und Privatwirtschaft  wird erleichtert.

Pensionsalter auf 67 Jahre

Das Pensionsalter steigt wie bei der gesetzlichen Rente schrittweise auf 67 Jahre an.

Reduzierung von Erfahrungsstufen

Statt wie bisher zwölf Lebensalterstufen gibt es künftig nur noch acht Erfahrungsstufen.

Die Sonderzahlungen

In die Grundgehaltstabelle werden die allgemeine Stellenzulage und die verbliebene Sonderzahlung in Höhe von 30 Prozent eines Monatsbezugs integriert.

Sonderzahlungen zweiter Schritt

In einem zweiten Schritt werden weitere 30 Prozent zum 1. Januar 2011 integriert.

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