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Beamte in Zwangsteilzeit: Rückwirkende Besoldung

10. August 2011

Verbeamtete Lehrer, die statt in Vollzeit in sogenannter Zwangsteilzeit arbeiten mussten, können die Besoldungsbeträge, die vom Gesetzgeber zurückgehalten wurden, geltend machen. Zudem haben Beamte in Zwangsteilzeit Anspruch auf eine angemessene Ruhestandsversorgung.

Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, nachdem klagende Lehrer vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen wurden. Die Beamten wollten Besoldungsansprüche geltend machen, die ihnen während der Zwangsteilzeit zustanden, aber nicht gezahlt worden sind.

Eine Zwangsteilzeit wurde vom Land Brandenburg in den 90er Jahren eingeführt, nachdem ein kräftiger Geburtenrückstand verzeichnet wurde. Eine Zwangsteilzeit ist jedoch insofern nicht rechtsmäßig vollständig akzeptabel, da die alt hergebrachten Regeln des Beamtentums nur eine Vollzeitbeschäftigung von Beamten zulassen. Demnach ist die eingeführte Teilzeit der Gesetzgeber zwangsmäßig umgesetzt.

Die restlichen Arbeitsstunden können den Beamten nicht auferlegt werden, da diese ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellten, jedoch das Land diese nicht beanspruchte.

Quelle: anwalt.de