08. August 2013
Senioren jenseits der 60iger Jahresgrenze haben hierzulande häufig Probleme einen Kredit von Banken zu erhalten. Viele Banken erklären ihren dann schon meist langjährigen Kunden, das eine Kreditzusage nicht getätigt werden kann.

Bildquelle: © dresden – Fotolia.com
Die Gründe seien hier nicht etwa das Alter, sondern zahlreiche andere Faktoren spielen ebenso eine Rolle bei der Kreditgewährung. In Wirklichkeit sieht es jedoch anders aus: Der langjährige Kunde, der zumeist über eine notwendige Bonität verfügt, ist schlichtweg zu alt. Um dies dem Kunden nicht direkt mitzuteilen, erwägen Banken stattdessen lieber die blumige Alternativerklärung der zahlreichen Faktoren, die zu einer Kreditabsage geführt haben.
Intern kursiert unter den Banken jedoch eine Regel, die besagt, keinen Kredit an Kunden jenseits von 68 Jahren zu gewähren und wenn doch, dann einen eher kurzfristigen Kredit mit maximal drei Jahren Tilgungsfrist. Der Grund ist ganz simpel: Der Kunde könnte während der Tilgungsphase vorzeitig ableben oder stark pflegebedürftig werden. Dann bleibt die Bank auf ihre Kosten sitzen oder, wenn Nachkommen oder Vermögen hinterlassen wurde, müssen diese für die Tilgung aufkommen.
Im Grunde genommen ist dieses Prinzip der Banken legal. Eine Bank kann selbst entscheiden, ob und an wen sie einen Kredit vergibt. Ihnen steht es frei, ob sie einem Rentner einen Kredit gewährt oder auch nicht. Dennoch muss erwähnt werden, dass Rentner oftmals weniger Rückzahlungsprobleme haben als jüngere Kreditnehmer. Aber nicht alle Banken verweigern einen Kredit. So können Rentner oftmals bei der KfW-Bank einen Kredit erhalten.
Bei sogenannten Seniorenkrediten von Finanz- und Kreditvermittlern sollten Rentner dann aber eher zurückhaltender sein, denn hier können sich Zusatzgebühren verstecken, die oftmals nicht auf den ersten Blick sichtbar sind.
Quelle: swr.de
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