09. Juli 2013
Beamte in Brandenburg sollen nach dem Willen der rot-roten Regierungskoalition künftig länger und leistungsorientierter arbeiten. Das entschied das Kabinett in Potsdam angesichts der Tatsache, dass in der Privatwirtschaft derartige Regelungen bereits eingeführt worden sind.
Demnach soll es Neuerungen im Rahmen der Beamtenbesoldung und im Beamtenrecht geben. Für Beamte bedeutet dies eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ab dem Jahre 2014 bis einschließlich 2029. Ausnahmen bilden weiterhin Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute, da diese im Allgemeinen mit höheren Belastungen konfrontiert sind. Für Innenminister Dietmar Woidke (SPD) ist dieses Vorhaben ein „Gebot der Fairness“.
Das Kabinett hat sich auf zwei Gesetzentwürfe zur Beamtenbesoldung und zum Beamtenrecht verständigt. Neben der Altersgrenzenanhebung soll insgesamt die Altersquote sinken, sprich es soll mehr ausgebildet und mehr jüngere Beamte eingestellt werden.
Zudem sollen Beamte künftig entsprechend nach Leistung besoldet werden und nicht wie bisher nach Dienstjahren. Dazu wird im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst eine weitere Besoldungsgruppe eingefügt, um somit eine besser geregelte Höhergruppierung zu gewährleisten, die sich künftig stärker an den Erfahrungsjahren orientieren wird.
Innerhalb des Familienzuschlags gibt es ebenso Neuerungen. Hier wird es weniger ausschlaggebend sein, ob ein Beamter verheiratet ist oder nicht. Zudem soll die Beamtenbesoldung rückwirkend zum 01. Juli 2013 angehoben werden.
Die geplanten Neuregelungen sollen im August 2013 im Landtag diskutiert werden.
Quelle: welt.de
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