22. Mai 2013
In Schleswig-Holstein haben rund 1.800 Beamte Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Mit der Klage fordern sie vom Land etwa 5.000 Euro mehr Beamtenbesoldung. Sollten die Klagen der Landesbediensteten erfolgreich sein, so muss das Finanzministerium den Beamten insgesamt bis zu neun Millionen Euro künftig mehr zahlen.

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Die Beamten stützen sich in der Klage auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem Beamte nicht nach Lebensalter besoldet werden dürfen, sondern nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Das Landesbeamtengesetz wurde hinsichtlich dessen zum 01. März 2012 geändert. Gemäß den Gewerkschaften müsse das Urteil auch rückwirkend bis zum Jahre 2009 greifen. Beamte, die in diesem Zeitraum nicht korrekt in Besoldungsgruppen eingestuft worden waren, können somit gegen die ergangenen Besoldungsbescheide Einspruch einlegen.
Dem folgten auch tatsächlich etwa 1.800 Beamte des Landes. Sie legten Klage ein und forderten etwa 5.000 Euro mehr Besoldung. Die Gewerkschaften stellten den Beamten eine Musterklage zur Verfügung, stellten aber nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung die Klagen zunächst „ruhig“. Somit sollte einer Klagewelle vorgebeugt werden. Jedoch hatte inzwischen das Finanzministerium auf den offiziellen Klageweg verwiesen. Für die Gewerkschaften stellt dieses Verhalten eine „niederträchtige“ Verfahrensweise dar, um Beamte wegen der Gerichtskosten von einer Klage abzuschrecken.Würden jedoch die Beamten vor dem Gericht den Zuspruch erhalten, so müsste das Land die gesamten Kosten tragen.
Für die Landtagsfraktion stellt dieses Unterfangen ein Risiko in Millionenhöhe dar und somit will sie im nächsten Finanzausschuss des Landtags diesen Konflikt ausdiskutieren. Für das Finanzministerium ist die Verfahrensweise im Land jedoch europarechtskonform. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall sein würde, so würde das Land das Beamenrecht bezüglich dessen anpassen.
Quelle: shz.de
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