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Blitz-Überweisung darf nur noch einen Tag dauern

03. Januar 2012

Ab 01. Januar 2012 dürfen laut neuer Regelung der Regierung getätigte elektronische Überweisungen nur noch einen Tag dauern. Bisher wurden Banken dafür bis zu drei Tagen Bearbeitungszeit eingeräumt. Doch damit ist jetzt Schluss.

Nun müssen Überweisungen, die mittels Online-Banking oder per Automat getätigt wurden, innerhalb eines Geschäftstages den Empfänger erreicht haben.  Überweisungen, die mittels herkömmlichen Überweisungsträgers getätigt wurden, dürfen maximal zwei Geschäftstage beanspruchen.

Grund für die Einführung der neuen Regelung sind die erst kürzlich beschlossenen neuen SEPA-Bestimmungen, die ein einheitliches europäisches Bezahlsystem vorgeben sollen.

Mit der Neuerung ergeben sich auch Nachteile für Kunden. So ist eine Überweisung wegen der kurzen Bearbeitungszeit von nur einem Tag nicht mehr und wenn, dann nur schwer widerrufbar. Deshalb sollten Verbraucher, die vor allem das Online-Banking-Verfahren oder den Automaten nutzen, einmal mehr die Daten vor Überweisungsausführung kontrollieren.

Quelle: spiegel.de