28. Februar 2013
Am Freitag, den 01. März 2013, soll das neue Meldegesetz, was am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden soll, vom Bundesrat gebilligt werden. Dies teilten die beiden Kammern mit.

Bildquelle: © Photo-K – Fotolia.com
Das neue Meldegesetz, welches im Juni 2012 massive Kritik auf allen Gebieten und in allen Reihen ausgelöst hatte, wurde nun neu geregelt.
Die Neuregelung besagt, dass Bürger vor einer Datenweitergabe an Unternehmen dem Meldeamt ihre Zustimmung geben müssen. Sollte dies nicht erfolgt sein, so droht den Ämtern ein Bußgeld. Zudem dürfen Unternehmen bei einem Einverständnis die Daten nur zu dem angegebenen Verwendungszweck gebrauchen. Die Nutzung für anderweitige Zwecke ist untersagt.
In dem verabschiedeten Meldegesetz vom 28. Juni 2012 sollten Daten von Bürgern an interessierten Unternehmen auch ohne Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Dies löste massive Kritik und Widerstand aus, zumal aufgrund des gleichzeitig laufenden EM-Spiels Deutschland gegen Italien während der Abstimmung kaum Abgeordnetete im Parlament anwesend waren und die Abstimmung inklusive Beratung nicht länger als höchstens eine Minute dauerte. Demnach konnte das Gesetz im Parlament im Eiltempo durchgewunken werden.
Die Neuregelung des Meldegesetzes tritt voraussichtlich im Jahre 2015 in Kraft, da in den Behörden Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Quelle: de.nachrichten.yahoo.com
Siehe auch:
Widerspruch einlegen gegen eine Datenweitergabe
Umstrittenes Meldegesetz vom Bundesrat gestoppt
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