Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst
Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst werden in die Kategorie der Tarifbeschäftigten eingestuft, das heißt sie werden nach einem Tarifvertrag besoldet.
Bis 2005 war die Besoldung einheitlich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) geregelt, die jedoch vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 01. Oktober 2005 abgelöst wurde.
Aufgrund von lang anhaltenden Streiks haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die dbb Tarifunion sowie die Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 19. Mai 2006 auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geeinigt. Der TV-L ist einheitlich hinsichtlich der Entgelttabellen jedoch unterschiedlich bezüglich der Arbeitszeiten strukturiert.
Berufsgruppen der Angestellten und Arbeiter im öff. Dienst
- Ärzte
- Beamte
- Forstangestellte
- Rechtspfleger
- Strafvollzugsbedienstete
- Bundespolizei
- Lehrer
- Steuerangestellte
- Gerichtsvollzieher
- Philologen
- Wasser- und Schifffahrts-Angestellte
- Beschäftigte in der Sozialverwaltung
- Beschäftigte im Zoll- und Finanzwesen
- Lokomotivführer
- Straßen- und Verkehrsbeschäftigte
- Naturwissenschaftler im öffentlichen Dienst
- Justizangestellte
- Bundesbankangestellte
Siehe auch:
dbb Tarifunion
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Öffentlicher Dienst: Erklärung Allgemein
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