Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst werden in die Kategorie der Tarifbeschäftigten eingestuft, das heißt sie werden nach einem Tarifvertrag besoldet.
Bis 2005 war die Besoldung einheitlich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) geregelt, die jedoch vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 01. Oktober 2005 abgelöst wurde.
Aufgrund von lang anhaltenden Streiks haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die dbb Tarifunion sowie die Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 19. Mai 2006 auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geeinigt. Der TV-L ist einheitlich hinsichtlich der Entgelttabellen jedoch unterschiedlich bezüglich der Arbeitszeiten strukturiert.
Siehe auch:
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft