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Gerichte verhandelt über GEZ Gebühr

25. März 2014

Die GEZ Gebühr hatte mit ihrer Einführung im Januar 2013 viel Unmut und auch Klagen nach sich gezogen, denn viele Landesbürger sind immer noch nicht gewillt den Beitrag von derzeit 17,98 Euro pro Monat zu zahlen, auch wenn dieser im Jahr 2015 erstmals um 48 Cent auf 17,50 Euro gesenkt werden soll.

Die GEZ Gebühr steht derzeit erneut im Fokus etlicher Gerichte

Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

Nicht nur Privathaushalte müssen die Gebühr zahlen, sondern auch Unternehmen. So auch die Drogeriekette Rossmann. Vor der Einführung der Pauschalisierung der GEZ Gebühr musste Rossmann etwa 40.000 Euro zahlen, nun sind es nach dem Inkrafttreten rund 280.000 Euro – sieben Mal so viel als vorher.

Die Drogeriekette will und kann diesen enormen Sprung nach oben nicht akzeptieren und legte Klage ein. Ihr Anwalt, Ermano Geuer aus Ingolstadt, wird Rossmann dabei rechtlich vertreten. Dabei stützt er sich auf drei Sachhalte:

1. Die GEZ Gebühr gleicht einer versteckten Steuerzahlung

Mit der neuen Rundfunkgebühr wird der Beitrag nicht wie früher nach der Anzahl der Geräte berechnet, sondern stattdessen muss jede Person zahlen, die eine Wohnung besitzt, auch wenn diese keine Rundfunkgeräte besitzt. Demzufolge steht hier nicht die Verwendung der Geräte bei der Gebührenberechnung im Vordergrund, sondern die Kalkulation anhand von Räumlichkeiten. Hat ein Bürger zwei Wohnungen, egal aus welchem Grund, so ist er verpflichtet, auch zweimal den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Gemäß Geuer verbirgt sich hier eine versteckte Steuer, die auf Räumlichkeiten angewandt wird.

2. Die GEZ Gebühr stellt viele Unternehmen schlechter

Die Höhe der GEZ Gebühr richtet sich bei Unternehmen im Regelfall nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Betriebsstätten. Rossmann beschäftigt derzeit 26.000 Mitarbeiter. Da die Drogeriekette bundesweit Filialen hat, soll sie laut GEZ 280.000 Euro an Rundfunkgebühren zahlen. Hätte sie nur eine Filiale mit 26.000 Mitarbeitern, würde sie etwa 40.000 Euro berappen müssen. Laut Geuer ist diese Berechnung grundlegend eine Ungerechtigkeit zwischen Unternehmen mit vielen Filialen und Unternehmen mit wenigeren Standorten. Gemäß dem Anwalt würde der Gleichheitsgrundsatz somit verletzt werden.

3. Verletzung der informationellen Selbstbestimmung durch die GEZ

Da für die Berechnung der Gebühr Mededaten abgeglichen und auch persönliche Daten wie Familienstand erhoben werden müssen, sehen Experten und Anwälte in der Sammlung der Daten eine Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, da der Bürger keine Wahl hat, der GEZ Auskünfte zu geben oder nicht. Zudem sei der Familienstand nicht für die Kalkluation der Gebühr notwendig, wenn diese anhand der Anzahl der Wohnungen berechnet wird, wie Experten argumentieren.

Argumente der GEZ

Für die GEZ ist der Rundfunkbeitrag notwendig, um die stetig steigende Schwarzseher-Quote einzudämmen. Zudem sei die Gebühr keine versteckte Steuer, da sie nicht dem Staat zufließen würde. Stattdessen stellt sie einen Beitrag dar, um Fernsehen zu schauen oder Radio zu hören.

Urteilsfällung erwartet

Die Urteilsfällung soll am 15. Mai 2014 vollzogen werden. Sollten die Richter dem Kläger Recht geben, so muss die GEZ Gebühr überarbeitet werden. Sollten die Richter zu Gunsten der GEZ entscheiden, so hat diese noch nicht endgültig gewonnen, da der Autovermieter Sixt ebenso parallel Klage eingereicht hat.

Quelle: focus.de