Häufig gestellte Fragen
-
Wie funktioniert das Beamtendarlehen?
Sie bekommen den Darlehensbetrag ausgezahlt, gleichzeitig wird eine Kapitallebensversicherung in gleicher Höhe abgeschlossen. Am Ende der Laufzeit wird durch die Lebensversicherung das Darlehen getilgt und Sie erhalten darüber hinaus die Überschussbeteiligung ausgezahlt.
-
Ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben?
Die Zinsen werden über die gesamte Laufzeit nicht verändert.
-
Was passiert mit dem Darlehen im Todesfall des Darlehensnehmer?
Durch die Finanzierung über eine Kapitallebensversicherung ist Ihre Familie im Todesfall vor der Rückzahlung des Darlehens abgesichert.
-
Welche Darlehenshöhe und welche Laufzeit des Darlehens kann man vereinbaren?
Die Darlehenshöhe bestimmen Sie selbst (zwischen 10.000 EUR und 100.000 EUR). Die maximale Darlehenshöhe ist abhängig von Ihren Dienstbezügen. Die Laufzeit kann frei über 12 oder 20 Jahre gewählt werden.
-
Wie sind die Kriterien zur Gewährung eines Darlehens?
Bestehende Darlehensverpflichtungen müssen mit dem Beamtendarlehen abgelöst werden, “ausgenommen Hypotheken”. Die gesamte Darlehenssumme beträgt maximal das 20-fache des monatlichen Haushaltseinkommens.
Die Kreditlaufzeit sollte möglichst nicht über das 65. Lebensjahr hinausgehen, “Beamte nicht über das 75. Lebensjahr”. Folgende Unterlagen sind zur Darlehensprüfung einzureichen:
- die letzte Gehaltsabrechnung, bei verheirateten Antragstellern auch die letzte Gehaltsabrechnung des Ehepartners.
- eine Kopie der Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit, oder Nachweis über die Unkündbarkeit als Angestellter im öffentlichen Dienst.
- ein Darlehensantrag der ERGO Lebensversicherung.
Mehr Info unter Allgemeine Darlehensbedingungen
-
Sind Sondertilgungen möglich?
Sie können jederzeit Teiltilgungen leisten.
Durch Teiltilgungen sinkt der Zinsaufwand. Die Versicherungssumme und die Prämie für die Lebensversicherung bleiben gleich. Die Auszahlung aus der Lebensversicherung erhöht sich um die vorher getilgte Summe. -
Kann das Darlehen vorzeitig gekündigt werden?
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit möglich. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht berechnet (unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Kündigungsfrist und einer Rückzahlung des Darlehensrestbetrages). Zögern Sie nicht und rufen Sie uns kostenlos unter: 0800 / 300 800 1 (kostenfrei) an. Oder Schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beantworten ausführlich Ihre Fragen.
-
Was ist ein Beamtendarlehen?
Weitere Informationen und ein Rechenbeispiel finden Sie auf der Seite
-
Hier finden Sie weitere Fragen rund um das Beamtendarlehen
Was sind die Voraussetzungen für eine Beamtendarlehen Auszahlung?
Welche Kriterien können eine Beamtendarlehen Bewilligung positiv beeinflussen?
Bei offenen Fragen: Wir sind für Sie da!
Nicht nur bei Anliegen rund um Ihr Beamtendarlehen, sondern auch bei offenen Fragen. Ihnen stehen folgende Möglichkeiten uns zu kontaktieren zur Verfügung.
• kostenfrei telefonisch unter 0800/ 300 800 1
• gebührenfreie Nutzung unseres Rückrufservices
• E-Mail an info@kredit-beamten.de
• unser Kontaktformular – Kontakt
• ein Fax an 0221 / 26 11 57 8
• per Post an Patrizia Ammirato, Takustr. 91, 50825 Köln
Egal wie Sie uns auch kontaktieren, wir garantieren Ihnen eine umgehende fachlich korrekte und umfassende Beantwortung Ihrer Fragen und Anliegen.
Telefon 0800-300 800 1 (gebührenfrei) · Fax 0221-2611578
Beratung Beamtenkredit
Gern beraten wir Sie telefonisch kostenfrei unter: 0800 - 300 800 1
unverbindliches und kostenloses Beamtenkredit Angebot anfordern