BeamtendarlehenDer zinsgünstige Kredit für alle Mitarbeiter des öff. Dienstes.
Schnellanfrage stellen


Ihr persönliches Angebot
WhatsApp Chat

Kunden der Commerzbank erhalten Gebühren zurück

29. März 2014

Gemäß dem Oberlandesgericht Frankfurt können Bankkunden der Commerzbank mehrere Entgelte auf Pauschalbasis zurückfordern. Hintergrund war eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Diese stellt nun Musterbriefe zur Verfügung, die Betroffene nutzen können. Die Commerzbank darf ab sofort beispielsweise keine 300 Euro mehr für die Kalkulation einer Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung verlangen, ebenso keine 25 Euro für einen Suchauftrag einer fehl geleiteten Überweisung und ebenso keine 1,94 Euro Gebühr für das Nichtabholen der Kontoauszüge.

Kunden, die diese Gebühren bereits geleistet haben, können diese nun zurückverlangen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die pauschalen Gebührensätze der Commerzbank geklagt, die allesamt im Preisverzeichnis aufgeführt sind. Die Großbank legte Revision ein, welche sie aber dann zurückzog. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt ist demnach rechtskräftig.

Die Commerzbank reagierte bereits auf das Urteil und senkte die Gebühren für eine Vorfälligkeitsentschädigung und einer Nichtabnahmeentschädigung auf 75 Euro. Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass Kunden von Banken sich generell gegen pauschale Gebühren wehren sollten. Insgesamt gesehen ist das Uretil jedoch nicht auf andere Banken 1 zu 1 als übertragbar anzusehen

Quelle: focus.de