19. Jun 2010

Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

ERGO Beamtendarlehen: Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie wurde zum 11.06.2010 von der Hamburg-Mannheimer (ERGO) erfolgreich integriert. Ab sofort sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Beamtendarlehen sowie anderen Finanzprodukten auf das neue Gesetz optimiert.
Im Einzelnen werden folgende Punkte von der Hamburg-Mannheimer (ERGO) berücksichtigt, gegebenenfalls zusätzlich integriert und den Kunden angeboten:

  1. „Vorvertragliche Informationsunterlage“ – diese wird dem Kunden zum Darlehensvertrag ausgegeben; darin enthalten sind die wichtigsten Eckdaten zum Beamtendarlehen
  2. Wiederrufsbelehrung wird nach der neuen Verbraucherkreditrechtlinie sowie zusätzlich nach der neusten höchstrichterlichen Rechtssprechung optimiert
  3. Einbindung der Kosten für die Lebensversicherung in den Effektivzinssatz, sofern ein Beamtendarlehen gewünscht ist; eine Lebensversicherung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung eines Beamtendarlehens
  4. festgesetzte stabile Zinsen während der gesamten Laufzeit
  5. nicht garantierte Überschüsse werden an den Kunden ausgezahlt
  6. Tilgung des Darlehens ist durch die Einzahlungen in die Kapital-Lebensversicherung garantiert

Siehe auch:
(Neue EU Verbraucherrichtlinie vom 11.06.2010)

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