Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
ERGO Beamtendarlehen: Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie wurde zum 11.06.2010 von der Hamburg-Mannheimer (ERGO) erfolgreich integriert. Ab sofort sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Beamtendarlehen sowie anderen Finanzprodukten auf das neue Gesetz optimiert.
Im Einzelnen werden folgende Punkte von der Hamburg-Mannheimer (ERGO) berücksichtigt, gegebenenfalls zusätzlich integriert und den Kunden angeboten:
- „Vorvertragliche Informationsunterlage“ – diese wird dem Kunden zum Darlehensvertrag ausgegeben; darin enthalten sind die wichtigsten Eckdaten zum Beamtendarlehen
- Wiederrufsbelehrung wird nach der neuen Verbraucherkreditrechtlinie sowie zusätzlich nach der neusten höchstrichterlichen Rechtssprechung optimiert
- Einbindung der Kosten für die Lebensversicherung in den Effektivzinssatz, sofern ein Beamtendarlehen gewünscht ist; eine Lebensversicherung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung eines Beamtendarlehens
- festgesetzte stabile Zinsen während der gesamten Laufzeit
- nicht garantierte Überschüsse werden an den Kunden ausgezahlt
- Tilgung des Darlehens ist durch die Einzahlungen in die Kapital-Lebensversicherung garantiert
Siehe auch:
(Neue EU Verbraucherrichtlinie vom 11.06.2010)
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