2. Dez 2009

Steuerberater und Beamte

Beamte genießen oftmals einige Vorteile gegenüber Arbeitnehmer. Ihre fast unkündbare Stelle sowie die Fürsorgepflicht des Staates sorgen dafür, dass sie eine interessante Klientel sind. Dennoch können auch sie, insbesondere, wenn sie noch weiteren Beschäftigungsverhältnissen nachgehen, oftmals die Hilfe eines Steuerberaters benötigen.

Dies ist dann desöfteren der Fall, wenn es sich beispielsweise um das Absetzen von Kreditzinsen handelt, die für den Bau eines Eigenheimes anfallen. Denn nur, wenn der Beamte außer seiner beamtlichen Tätigkeit kein weiteres Beschäftigungsverhältnis nachgeht, dann ist er keiner Änderung bezüglich der Steuer unterlegen.

Dies gilt auch für die Frage, ob eine Dozententätigkeit versteuert werden muss oder nicht.  Die Plattform www.Steuerberater-empfehlung.de bietet Ihnen die Möglichkeit kostenlose Steuertipps einzusehen oder Steuerberater eine konkrete Frage zu stellen.

Weitere interessante Konstellationen ergeben sich beispielsweise hinsichtlich des Selbstbehalts bei der Krankenversicherung. Zwar zahlt der Dienstherr bis 70½ der Kosten, aber darüber hinausgehend muss auch ein Selbstbehalt bezahlt werden. Hier kann sich oftmals der Abschluss von privaten Krankenzusatzversicherungen begünstigend auswirken. Diese können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Diese Information wurde von steuerberater-empfehlung.de zur Verfügung gestellt.

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