SEPA: Mandatsmigration soll 2011 verabschiedet werden
Die Umsetzung der SEPA-Verordnung im Rahmen des vereinfachten internationalen Zahlungsverkehrs im Euro-Raum im Jahre 2014 und einer Mandatsmigration wird von der Bundesregierung, der deutschen Bundesbank sowie des SEPA-Rats unterstützt.
Das Lastschriftverfahren muss im Rahmen der neuen Verordnung auf den innereuropäischen Zahlungsverkehr im Sinne des SEPA umgestellt werden. Dies jedoch bedeutet ein hoher Aufwand für Bürger, Banken und Unternehmen, denn ihre bis dato erteilten Lastschriftverfahren könnten durch die Umstellung nicht mehr ausgeführt werden.
Daher begrüßen die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und der Deutsche SEPA-Rat den vom Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (ECON-Ausschuss) getätigten Vorschlag, eine gesetzliche Regelung einzuführen, die schon bestehende Einzugsermächtigungen nach dem Auslaufen unbürokratisch regeln soll. Damit soll die Mandatsmigration in dem Sinne erleichtert werden, dass eine Neueinholung von Mandaten in vollem Umfang vermieden werden soll. Zudem sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute hinsichtlich ihrer bestehenden Einzugsermächtigungen geändert werden.
Der Vorschlag zur Mandatsmigration wird derzeit zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat im Rahmen der Verhandlungen zur SEPA-Verordnung diskutiert. Sollte es eine Einigung geben, so soll der Vorschlag noch dieses Jahr gebilligt werden.
Kurz informiert:
SEPA bedeutet Single Euro Payments Area und steht für einen einheitlichen Zahlungsverkehr im EU-Raum. Mit SEPA sollen Überweisungen und Lastschriften auf eine gemeinsame EU-Linie standardisiert werden. Insgesamt nehmen 32 EU-Länder am SEPA-Verfahren teil. Der Deutsche SEPA-Rat setzt sich ganzheitlich für die Umsetzung eines standardisierten EU-Zahlungsverkehrsraumes ein.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
Siehe auch:
Was bedeutet SEPA?
Iban: Einführung der 22-stelligen Kontonummer ab 2013
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