Schufa – Neuregelung
Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes
Seit dem ersten April diesen Jahres 2010 müssen Auskunftsdateien unter anderem wie Schufa, Infoscore und Creditreform ihre Daten von rund 3 Millionen Staatsbürger auf Verlangen derer kostenfrei einmal im Jahr offenlegen, so lautet das neugeregelte Bundesdatenschutzgesetz. Verbraucher haben außerdem zusätzlich einen Anspruch auf die Mitteilung ihres Score-Wertes, eines Punktesystems von 1-1000, welches Staatsbürgern einen bestimmten Score-Wert zuschreibt. Dieser Score wird aus bestehenden Kreditverpflichtungen wie Bankkrediten, Verträgen wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Telefonverträgen sowie aus Mahnungen, Privatinsolvenzen und eventuell sogar Haftbefehlen ermittelt.
Je mehr negative Einträge der jeweilige Bürger hat, desto schlechter ist sein Punktestand. Somit kann es passieren, dass irgendwann, wenn ein bestimmter Punktewert erreicht ist, die jeweilige Person keinen Vertrag, keinen Kredit oder keine Ratenzahlung mehr bekommt. Jedoch gibt es immer mehr Fälle, in denen Verbraucher, die keine Schulden oder sonstige negative Einträge in der Schufa haben, keine Kredite oder Verträge bekommen. Meistens liegen dann falsche Daten vor, die zu einem Ausschluß der positiven Kreditwürdigkeit führen. Mit der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen Verbraucher von nun an die Möglichkeit haben, einmal im Jahr eine Auskunft der Schufa kostenfrei zu erhalten, um unter anderem eventuelle falsche Daten korrigieren zu können.
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