Rücktritt und Kündigung durch den Darlehensgeber

Wir können vor Auszahlung des Beamtendarlehens zurücktreten oder das Beamtendarlehen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur sofortigen Rückzahlung kündigen, wenn folgende Punkte in Kraft treten:
a) in der Darlehensanfrage oder in einer der Anlagen dazu von Ihnen vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben irgendwelcher Art gemacht worden sind,
b) der pfändbare Teil Ihrer jeweiligen Dienst- oder Versorgungsbezüge zur Deckung der monatlichen Gesamtrate nicht   ausreicht oder von einem anderen Gläubiger vorrangig in Anspruch genommen wird,
c) Sie mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Gesamtraten ganz oder teilweise in Verzug geraten,
d) in Ihr Vermögen von anderer Seite Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden,
e) Sie aus irgendeinem Grund aus dem Beamtenverhältnis bzw. Angestelltenverhältnis ausscheiden,
f) wir die bei uns abgeschlossene Lebensversicherung wegen  Verletzung   der  Vorvertrag liehen  Anzeigepflicht (unwahre oder unvollständige Angaben in der Anfrage, der Gesundheitserklärung oder dem Arzt gegenüber) anfechten oder den Rücktritt erklären,
g) Sie den Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen gestellt haben,
h) Sie Ihre Erklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrages fristgemäss widerrufen.
Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, sind wir ungeachtet der Ansprüche aus der Abtretung der Dienst- und Versorgungsbezüge berechtigt, die uns zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche aus der Lebensversicherung zu verwerten. Die Verwertung erfolgt durch Anrechnung des vorhandenen Rückkaufswertes auf die zu diesem Zeitpunkt noch offene Darlehensschuld.

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