Polizeibeamte

Polizeibeamte gehören dem öffentlichen Dienst entweder als Polizeivollzugsbeamte (PVB), Beamte im technischen Polizeidienst, im Verwaltungsdienst der Polizei oder als Beamte bei allgemeinen Polizeibehörden an. Sie sind unter anderem zum Schutz der Bürger und zur Strafverfolgung tätig. Ihre Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BbesG), welches vom Bund erlassen wurde.

Die deutschlandweit rund 200.000 Polizeivollzugsbeamten arbeiten entweder  in den Ländern als Landespolizeibeamte oder auf Bundesebene als Bundespolizeibeamte, Bundeskriminalbeamte oder Polizeibeamte beim Deutschen Bundestag.
Dabei wird der mittlere (mPVB) mit einem grünen oder blauen Mützenband, der gehobene (gPVB) mit einem silbernen Mützenband sowie der höhere (hPVB) Vollzugsdienst mit einem goldenen Mützenband der Polizei unterschieden.

Diese Kategorien werden bestimmte polizeiliche Ranggruppen zugeteilt. Somit ergeben sich im Vorbereitungsdienst des Schutzdienstes die Ranggruppe der Polizeidienstanwärter (PMA) und Polizeikommissar-Anwärter (PKA)  sowie die Kriminalkommissar-Anwärter (KKA) im Kriminaldienst.
Im mittleren Dienst sind im Schutzdienst der Polizeimeister (PM), der Polizeiobermeister (POM) sowie der Polizeihauptmeister (PHM) tätig. Dem mittleren Kriminaldienst gehören der Kriminalmeister (KM), der Kriminalobermeister (KOM) sowie der Kriminalhauptmeister (KHM) an.

Im gehobenen Dienst hingegen befindet sich die Ebene der Kommissare, so dass im Schutzdienst der Polizeikommissar (PK), der Polizeioberkommissar (POK) sowie der Polizeihauptkommissar (PHK) und Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) tätig ist. Auf Kriminaldienstebene sind der Kriminalkommissar (KK), der Kriminaloberkommissar (KOK) sowie der Kriminalhauptkommissar (KHK) und der Erste Kriminalhauptkommissar (EKHK) tätig.

Im höheren Dienst agieren neben weiteren Bezeichnungen im Schutzdienst der Polizeirat (PR), der Polizeioberrat (POR), der Polizeidirektor (PD) sowie der Leitende Polizeidirektor (LPD). Im Kriminaldienst sind der Kriminalrat (KR), der Kriminaloberrat (KOR), der Kriminaldirektor (KD) sowie der Leitende Kriminaldirektor (LKD) tätig.
Während der Ausbildung bzw. dem Studium werden Polizeibeamte zu Beamte auf Widerruf ernannt, welche nach Beendigung der ersten Ebene der Ausbildung zu Beamte auf Probe bzw. zur Anstellung und schließlich nach der zweijährigen Probezeit zu Beamte auf Lebenszeit ernannt werden.

Siehe auch:

Weblinks für Polizeibeamte
Polizei Ausbildung

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