Glossar: Ombudsmann (PKV)

Entsteht ein Streit zwischen Versicherer und Versicherungsunternehmen, dann ist jeder Versicherte berechtigt einen Ombudsmann (PKV) hinzuzuziehen. Versicherungsleute und Juristen nehmen die Beschwerde auf und leiten sie zur Zuständigkeitsprüfung an den Ombudsmann weiter. Entschieden wird nur auf Grund der Unterlagen und Stellungnahmen, es finden keine Zeugenanhörungen statt.

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