Glossar: Nominalzins

Der Nominalzins bezeichnet den Zinssatz, welcher rein auf die geliehene Geldsumme bezahlt wird. Im Gegensatz zum effektiven Zinssatz sind im Nominalzins keine Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsgebühren enthalten, daher liegt er auch meist unter dem effektiven Zinssatz. Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet neben dem Nominalzins auch den effektiven Jahreszins anzugeben. Für den Verbraucher ist so ein Vergleich der Zinssätze sehr viel einfacher.

« zurück zum Glossar



Beratung Beamtenkredit

Gern beraten wir Sie telefonisch kostenfrei unter: 0800 - 300 800 1

unverbindliches und kostenloses Beamtenkredit Angebot anfordern

Glossar

A B D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Navigation: