15. Mai 2011

Nachzahlungen für Tausende Beamte

Nach dem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 müssen Länder jetzt mit einer Klageflut von Beamten rechnen. In Nordrhein-Westfalen werden über 1.000 Fälle geschätzt. In Sachsen sogar jede zweite der 33.500 Beamtenstellen.

Zur Erinnerung: Eine stellvertretene Gymnasialrektorin aus Dresden hatte gegen ihren Dienstherren geklagt und vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Ihr wurden aufgrund von Mangelbesetzung Aufgaben von der höheren Besoldungsgruppe A 15 aufgetragen, sie selber blieb jedoch weiterhin in ihrer Besoldungsgruppe A 14 eingestuft. Ihre Besoldung richtete sich nach der Besoldungsgruppe A 14, die gesetzliche Zulage von 600 Euro wurde ihr verwehrt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beendigte jetzt die gängige Praxis und entschied zugunsten der Beamtin. Ihr müssen rund 11.000 Euro nachgezahlt werden. Demnach sollen alle Beamten, die länger als 18 Monate Aufgaben einer höheren Besoldungsgruppe übernehmen, „auf Dauer“ oder „endgültig“ mit den Aufgaben vertraut werden, auch nach der höheren Besoldungsgruppe vergütet werden.

Bundesverwaltungsgericht WebseiteIn Nordrhein-Westfalen (NRW) schätzt der Düsseldorfer Deutsche Beamtenbund (dbb), dass es mehr als 1.000 vergleichbare Fälle im Land und in den Kommunen gibt. Es ist unter anderem bekannt, dass in Finanzämtern Dienststellenleiter oftmals Aufgaben einer A 16 Stelle übernehmen, aber nach A 15 besoldet werden. Das entspricht einem Unterschied von mindestens 620 Euro. Sollten die bekannten Fälle eine Besoldung nach der höheren Besoldungsgruppe einfordern, dann kämen NRW erhebliche Mehrkosten von rund 600.000 Euro zu.

Beamtendarlehen für BeamteIm Freistaat Sachsen sieht die Lage weitaus drastischer aus, wenn man den Aussagen des sächsischen Beamtenbundes Glauben schenkt. Dieser teilte mit, dass das Urteil in Sachsen für fast jede zweite der 33.500 Beamtenstellen Auswirkungen haben könnte. Dies würde bedeuten, dass knapp 17.000 Beamten nach einer niedrigeren Besoldungsstufe, als ihnen eigentlich zusteht, vergütet werden. Wenn alle der rund 17.000 betroffenen Beamten in Sachsen eine höhere Besoldung fordern, dann hätte dies fatale Auswirkungen für den Freistaat. Um eine Haushaltssperre zu verhindern, müsse, so sollte der Fall der Nachzahlungen eintreten, geprüft werden, welche Finanzierungsmöglichkeiten dem Freistaat zur Verfügen stehen. Das Finanzministerium rechnet jedoch mit keinen Nachforderungen von Tausenden Beamten. Ministerpräsident Stanislav Tillich (CDU) bat jedoch das Finanzministerium schnellstmöglich eine Analyse der Sachlage vorzulegen. Die Grünen fordern eine Gesamtbilanzierung der möglichen Ausgaben aus dem Urteil.

Das Bundesland Thüringen hingegen würde im Gegensatz zu Sachsen mit rund 500 bekannten Fällen weitaus glimpfiger davon kommen, wie der Beamtenbund in Thüringen mitteilte. In Thüringen sind rund 35.000 Beamte tätig.

Für die rund 35.000 Beamten in Sachsen-Anhalt kommt das Leipziger Urteil jedoch zu spät. Denn in Sachsen-Anhalt herrscht seit einigen Jahren ein anderes Beamtengesetz als in Sachsen.

Quelle: sz-online.de – mdr.de

Siehe auch:

BVerwG 2 C 30.09; BVerwG 2 C 27.10 – Urteile vom 28. April 2011

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