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Mastercard verliert Gebührenstreit vor dem EuGH

11. September 2014

Wie der Europäische Gerichtshof nun in seinem Urteil (C-382/12 P) entschied, verlangte die Kreditkartenfirma Mastercard zu hohe Gebühren im Rahmen der Interbanken-Entgelte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte nun eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2007, bei der die EU-Kommission bereits die Gebühren als zu hoch kritisierte und demzufolge in letzter Instanz entschied, dass Mastercard diese senken müsse. Dagegen wehrte sich die Kreditkartenfirma und der Fall ging zum Europäischen Gerichtshof.  Die Richter des EuGH urteilten nun gegen Mastercard.

Mastercard verliert den Gebührenstreit

Bildquelle: © sumire8 – Fotolia.com

Als Interbanken-Entgelte sind generell Verarbeitungsgebühren gemeint, die dann fällig werden, wenn ein Kunde beispielsweise im Ausland seine Mastercard zur Zahlung nutzt. Hierbei muss zwar nicht der Kunde die Gebühren zahlen, aber der Händler. Da jedoch die Kreditkartengebühren in die Preiskalkulation des Händlers mit einberechnet werden, so bezahlt letzten Endes ebenso der Kunde, da der Preis der Ware ansteigt.

Die Richter erklärten, dass die Gebühren, die von Mastercard erhoben wurden, generell nicht unzulässig wären, jedoch sind diese stark überteuert gewesen. Die Kreditkartenfirma verlangte bis zum Jahr 2007 ein Prozent des Verkaufswertes. Dies sei nach Auffassung des Gerichts zu hoch gewesen.

Mastercard hatte bereits auf die zahlreiche Kritik reagiert und senkte seine Gebühren auf 0,3 Prozent des Kaufpreises und bei EC-Karten auf 0,2 Prozent.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert nun das Bundeskartellamt auf, ebenso die Gebühren für Kreditkartenzahlungen innerhalb Deutschlands zu unterbinden.

Quelle: tagesschau.de