Beamtendarlehen: Kündigung durch den Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer hat das Recht das Beamtendarlehen zu kündigen, muss aber folgende Punkte beachten: das Darlehen oder Teilbeträge des Darlehens müssen mindestens 2.500 Euro betragen. Die Kündigungsfrist ist mit drei Monaten, jeweils zum ersten des darauf folgenden Monates, einzuhalten, kann jedoch frühestens nach einem Jahr erfolgen. Dabei bleibt die Lebensversicherung in der gesamten Höhe bestehen und unberührt. Dem Darlehensnehmer ist es aber gestattet auch die Lebensversicherung zu kündigen. Sollte dabei ein Rückkaufswert entstehen, wird dieser auf den Darlehensbetrag angerechnet. Sollte nur ein Teilbetrag des Darlehens gekündigt werden, kann die Lebensversicherung in ihrer Höhe angepasst werden und herabgesetzt werden.
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