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Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizeibeamte eingeführt

20. Oktober 2015

Uniformierte Polizeibeamte in Berlin müssen ab 01.01.2011 eine Kennzeichnung, entweder in Form ihres Namens oder einer fünf- bis sechsstelligen Identitätsnummer, tragen. Welche Kennzeichnung sie tragen werden, können sie selbst bestimmen. Vorbildfunktion kommt aus Großbritannien, wo Polizeibeamte schon längst mit einer Kennzeichnung versehen sind.

Kennzeichnungspflicht für uniformierte Polizeibeamte in BerlinDie Deutsche Polizeigewerkschaft sieht hingegen mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht eine zunehmende Gefahr für Beamte, denn dadurch würde in die Privatsphäre der Polizisten massiv eingriffen werden. Die Gewerkschaft wird aufgrund dieser Tatsachen gegen den Beschluss des Senats, der Personalräte und der Polizeiführung Klage einreichen.

Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) äußerte sich hingegen positiv zur Kennzeichnungspflicht, die, so Körting, einen „vernünftigen Kompromiss“ darstellt. Die verbleibenden 15 Bundesländer werden voraussichtlich ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht einführen. Dies ist jedoch zunächst noch spekulativ.

Quelle: www.morgenpost.de

Siehe auch: Parlament stimmt für Polizei-Namensschilder Kredit für Polizeibeamte