3. Mrz 2010

Die Entstehung des Beamtendarlehens

Zur Historie: Geschichtlich lässt sich die Entstehung des Beamtendarlehens nur lückenhaft und schwer nachweisen.

Die ältesten zu findenden Unterlagen stammen aus dem Jahr 1955.
Am 16.06.1955 wird die Wiederaufnahme des langfristigen Beamtendarlehens vom BAV genehmigt. Gleichzeitig wird aber auch die Werbung durch das eigene Geschäft untersagt. Festgehalten wird zudem, dass das Gesamtvolumen auf 500.000 DM begrenzt wird.
Dabei muss die Lebensversicherung- Unterlegung 200% betragen.
Im Jahr 1958 änderten sich die Bestimmungen erneut. In diesem Jahr wurde die Grenze auf 2.000.000 DM erhöht, ein Jahr später erneut auf 4.000.000 DM. In den nächsten Jahren wurden die Grenzen immer wieder erhöht, bis es letztendlich keine Grenzen mehr gab.
Im Jahr 1966 trafen sich große Versicherungen, um mit der BAV eine gemeinsame Richtlinie zu finden. Die Besprechung fand am 17.01.1966 statt und vertreten waren folgende Versicherungsgesellschaften: Allianz, Concordia, Nordstern, Gothaer, DBV, Hamburg-Mannheimer, Karlsruher und Nürnberger.
Die Allianz erklärte damals, dass sie aus dem Geschäft aussteigen wolle, da es aufgrund zu vieler Gaunereien zuviel Ärger verursache.
Die nächste Änderung fand dann wiederum am 26.09.1973 statt, das Amt erlaubte die Lebensversicherung- Unterlegung auf 100% zu senken.

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