Glossar: Grundschuld

Die Grundschuld bezeichnet das im Grundbuch eingetragene Grundpfandrecht. Sie sichert dem Gläubiger das Darlehen, welches an den Bauherren oder Immobilienkäufer vergeben wurde. Die Grundschuld mehrerer Gläubiger wird in einer Rangfolge im Grundbuch eingetragen, der Gläubiger mit der ersten Grundschuld wird dann im Falle einer Insolvenz zuerst bedient und hat damit die beste Absicherung seines Darlehens. Man bezeichnet die Grundschuld auch als Belastung eines Grundstücks.

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