Für unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst
Das Beamtendarlehen ist der Höhe nach insofern begrenzt, als die monatliche Gesamtrate (Lebensversicherungsbeitrag zuzüglich Zinsen) nicht über den pfändbaren Teil Ihrer aktiven Dienstbezüge hinausgehen darf. Der Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Rente ist zwingend erforderlich. Die Rente dient zur Tilgung der monatl. Zinsrate im Falle einer Berufsunfähigkeit. In Höhe dieser Rate wird daher die Berufsunfähigkeitsrente von uns einbehalten und dem Konto für Zinsen gutgeschrieben. Ein evtl. darüber hinausgehender Teilbetrag der Rente wird Ihnen ausgezahlt.
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Beamtendarlehen der ERGO Versicherungsgruppe
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