Glossar: Festzins
Unter Festzins versteht man den Zinssatz, welcher entweder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde oder für die gesamte Laufzeit eines Darlehens gilt. Der Festzins bietet dem Darlehensnehmer den Vorteil, dass er mit keinerlei Zinsschwankungen kalkulieren muss und direkt berechnen kann wie hoch die Zinsen über den vereinbarten Zeitraum sind. Zu beachten ist aber, dass der Darlehenschuldner bei einer längeren Laufzeit als zehn Jahre gemäß § 609a BGB berechtigt ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten, den Zinssatz zu kündigen. Dies kann ganz oder teilweise geschehen.
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