Die Vergabe eines Beamtendarlehens
1.1. Aktive Beamte im staatsrechtlichen Sinne. Die Darlehensnehmer müssen auf Lebenszeit in das Beamtenverhältnis berufen worden sein und eine Anwartschaft auf Ruhegehalt bereits erworben haben. Sie sollen nicht älter als 60 Jahre sein.
1.2. Unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Darlehensnehmer sollen bei Ablauf des Vertrages nicht älter als 70 Jahre sein.
Weitere Erläuterungen
1.1. Bei der Vergabe des Beamtendarlehens muss der Status des aktiven Beamten im staatsrechtlichen Sinne erreicht sein. Das bedeutet, der Darlehensnehmer muss auf Lebenszeit in das Beamtenverhältnis berufen worden sein und eine Anwartschaft auf Ruhegehalt erworben haben. Dabei sollte der Antragsteller nicht älter als 60 Jahre sein. Zu dieser Berufsgruppe zählen zum Beispiel auch Lehrer, Berufssoldaten, Polizisten oder Beamten in Post, Justiz und Verwaltung.
1.2. Für unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst gilt eine Altersgrenze von 70 Jahren bei Antragstellung. Hier muss eine Beschäftigung von mindestens 5 Jahren erreicht worden sein.
1.3. Wir bieten ebenfalls die Möglichkeit des günstigen Beamtendarlehen für Akademiker, dabei kommen folgende Berufsgruppen in Frage, Steuerberater, Anwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte oder Architekten mit mindestens 5 Jahren Beschäftigungsverhältnis. Der Berufsstatus muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
Siehe auch:
Die Kreditkonditionen des Beamtendarlehens
Vergabe eines Beamtendarlehens
Rückzahlung des Beamtendarlehens
Sicherheiten für das Beamtendarlehen
Beamtendarlehen Unterlagen
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