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Bundeskartellamt setzt Ultimatum für Banken

16. April 2011

Das Bundeskartellamt setzte jetzt eine Frist von einem halben Jahr für diejenigen Banken, die derzeit immer noch Gebühren bis zu 10 Euro pro Transaktion bei Fremdkunden verlangen. Zudem will sich das Bundeskartellamt „einen monatlichen Überblick über die Entwicklungen bei Geldautomatendienstleistungen verschaffen und im Anschluss daran über das weitere Vorgehen entscheiden“, wie ein Sprecher des Amtes mitteilte.

Seit 15. Januar 2011 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, Gebühren für Fremdabhebungen gut sichtbar an Geldautomaten auszuweisen. Viele Institute stellten die Gebühren mittels angebrachter Aufkleber als „Übergangslösung“ zur Verfügung, bis die Automaten mit der jeweiligen Software ausgestattet werden können.

Kunden von anderen Instituten können seitdem vor einer Transaktion die Gebühren einsehen und dann selbst entscheiden, ob sie diese ausführen möchten.

Die Gebühren für Fremdabhebungen liegen derzeit bei Privatbanken wie bei der Deutschen Bank, der Postbank oder der Commerzbank bei maximal 1,95 Euro. Sparkassen und einige Volksbanken hingegen verlangen nach wie vor zwischen 3,50 Euro und 5 Euro.

Quelle: n-tv.de

Siehe auch:

Fremdabhebungen an Geldautomaten künftig billiger
Zusatzgebühren bei „geduldeter Überziehung“ rechtswidrig
Unzulässige Bankgebühren – Illegale Gebühren