Glossar: Buchgrundschuld

Die eingetragene Grundbuchschuld wird als Kreditsicherheit verwendet. Dabei wird im Grundbuch eine bestimmte Schuldsumme eingetragen, welche das dingliche Recht zusagt, aus einem Grundstück eine bestimmte Summe einzufordern. Dabei kann nicht nur die Schuld auf ein Grundstück eingetragen werden, sondern auch Wohnungseigentum oder Erbrecht. Neben dem Grundschuldbetrag werden in der Regel auch Grundschuldzinsen und Nebenforderungen in der Buchgrundschuld eingetragen.

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