Glossar: Briefgrundschuld

Eine Briefgrundschuld definiert sich als eine Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen wird und mit einer Ausstellung eines Grundschuldbriefes einhergeht.

Eine Briefgrundschuld wird entweder mittels schriftlicher oder mündlicher Abtretung des dinglichen Anspruchs sowie einer Aushändigung des Grundschuldbriefes übertragen. Bei der mündlichen Abtretung wird zusätzlich die Abtretung in das Grundbuch eingetragen.

Siehe auch:
GrundschuldBuchgrundschuld

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