06. März 2014
Gemäß dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg müssen Beamte ihre Beamtenbesoldung offenlegen, wenn sie im Rahmen eines Riester-Vertrages eine staatliche Förderung erhalten möchten. Dies entschied das Gericht in seinem Urteil (Az.: 10 K 14031 / 12).
Hintergrund für das Urteil war eine Beamtin, die verspätet zur Einsicht in ihre Besoldung bei der Deutschen Rentenversicherung zugestimmt hatte. Durch die Verspätung wurden ihr Fördergelder von mehreren Jahren aberkannt. Dies wollte die Beamtin nicht so hinnehmen und legte Klage ein. Jedoch entschied das Gericht zu Gunsten der Deutschen Rentenversicherung.
Als Begründung gab das Finanzgericht bekannt, müssen Beamte ihre Besoldung offenlegen, um tatsächlich auch die Förderung bei einem Riester-Vertrag zu erhalten. Die Offenlegung der Beamtenbesoldung erfolgt durch die Zustimmung der elektronischen Übermittlung der Besoldungswerte an die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Quelle: rp-online.de