Glossar: Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze drückt den Wert aus, bis zu welcher Höhe die Bank bereit ist die Immobilie zu beleihen, in der Regel sind es 60% des Gesamtwertes, möglich sind manchmal auch bis zu 80%. Den Rest der Summe muss der Kreditnehmer aus eigener Kraft aufbringen. Oftmals wird der Rest in Form eines Bausparvertrages erbracht. Hypothekendarlehen werden vielfach nur mit 60% angesetzt, Lebensversicherungen sogar nur bis zu 40- 50%. Bei der Festlegung der Beleihungsgrenze wird neben dem Bodenwert auch der Gebäudewert zugrunde gelegt.

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