Glossar: Beitragsbefreiung

Es kann immer eine Berufsunfähigkeit mitversichert werden, da man dieses Risiko nie komplett ausschließen kann. Gegen einen Prämienzuschlag kann der Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit die Prämienzahlung aussetzen. Dies nennt man Beitragsbefreiung. Auch wenn dieser Fall eintritt, wird während dieser Zeit die Dynamisierung der Hauptversicherung beibehalten.

« zurück zum Glossar



Beratung Beamtenkredit

Gern beraten wir Sie telefonisch kostenfrei unter: 0800 - 300 800 1

unverbindliches und kostenloses Beamtenkredit Angebot anfordern

Glossar

A B D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z

Navigation: