21. Nov 2010

Beamtendarlehen, Umschuldung und Schufa

Eine Umschuldung macht Sinn, wenn mehrere bestehende Kredite mit unterschiedlichen Kriterien bedient werden, um eine Vereinfachung der Zahlungsweise sowie einer möglichen Minimierung der Restschuld zu erzielen.
In der Regel wird eine Umschuldung stets mit einer Abfrage bei der Schufa verbunden, um die Kreditwürdigkeit des Kunden festzustellen. Sollte der Kreditnehmer negative Schufaeinträge aus eventuellen unbeglichenen Restschulden besitzen, wird oftmals eine Umschuldung seitens des Kreditinstitutes abgelehnt.

Die Abfrage bei der Schufa gibt dem Kreditinstitut Auskunft über die Zahlungsweise bzw. Bonität des Kunden. Anhand dieser Daten kann es die wahrscheinlich künftige Zahlungsweise des Kunden für den beantragten Kredit prognostizieren.

So auch beim Beamtendarlehen der ERGO. Das Beamtendarlehen kann nicht nur als Absicherung für den Todesfall oder für Finanzierungen bzw. Anschaffungen eingesetzt werden, sondern auch für Umschuldungen in unterschiedlichsten Darlehenshöhen. Wie in den meisten Fällen, wird auch hier eine Schufaauskunft eingeholt, jedoch erst bei Einreichung des Antrages auf einen ERGO Beamtenkredit. Die Beamtendarlehen Anfrage, also die Einholung von verschiedenen Angeboten, ist ohne Schufaauskunft verbunden und zudem kostenfrei.

Einige Kreditinstitute vergeben jedoch trotz negativen Schufaeintrages des Darlehensnehmers Kredite, meist dann, wenn der Kunde eigene Sicherheiten vorweisen kann, beispielsweise in Form einer Lebensversicherung oder einer Immobilie.

Das birgt jedoch nicht zu unterschätzende Risiken: Denn wer schon einen negativen Schufaeintrag besitzt, ausgenommen sind natürlich Fälle von Irrtümern, ist womöglich schon einmal seiner Zahlungspflicht nicht regelmäßig oder fristgerecht nachgekommen. Bevor ein neuer Kredit bzw. ein Beamtendarlehen beantragt werden soll, sollten erst die Ursachen für den Schuafaeintrag geklärt werden. Nur somit lassen sich ein erneuter Zahlungsverzug und ein Schufaeintrag vermeiden.

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