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Beamtenbesoldung in Berlin in Höhe angemessen

12. November 2012

Die Besoldung in Berlin ist angemessen in ihrer Höhe. So lautet das Urteil der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts in Berlin. Gemäß dem Verwaltungsgericht ist die Beamtenbesoldung für Berliner Beamte angemessen in ihrer Höhe. Die Klagen einiger Landesbeamte verschiedener Besoldungsgruppen wurden vom Gericht abgewiesen.

Die Beamten klagten unter anderem, dass ihre Besoldung verfassungswidrig und nicht mit den steigenden Verbraucherpreisen in ihrer Höhe ausgeglichen sei. Wegen der schwierigeren wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Landes konnte keine Besoldungserhöhung gerechtfertigt werden. So die Aussagen des Landes Berlin. Gemäß der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts wäre eine Nichterhöhung der Besoldung nur dann verfassungswidrig, wenn der Kerninhalt der Alimentation in Frage gestellt werden würde, sprich wenn eine Alimentation hinsichtlich dessen Unterhaltspflichten gegenüber des Beamten und dessen Familie nicht mehr gewährleistet sei.

Dies sei in Berlin jedoch nicht der Fall, wie das Gericht nun urteilte. Die Höhe der derzeit festgesetzten Beamtenbesoldung verstößt nicht gegen das Gesetz, wenn das Jahresnettoeinkommen zugrunde gelegt wird. Im Gegenteil: Die Besoldung der Berliner Beamten sei höher als die durchschnittlichen Entgelte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Berlin. Eine Berufung wurde wegen der Bedeutung der Klage an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Quelle: stadtmorgen.de