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Beamte müssen weiter Praxisgebühr zahlen

23. Januar 2013

Beamte in Hamburg müssen weiterhin die Praxisgebühr zahlen, nur dass diese nicht wie für gesetzlich Versicherte Praxisgebühr heißt, sondern Kostendämpfungspauschale. Dies liegt angeblich dem NDR 90,3 in einem Senatsschreiben vor.

Hamburgs Beamte müssen Praxisgebühr zahlen

Bildquelle: © RioPatuca Images – Fotolia.com

Die Kostendämpfungspauschale bleibt also weiterhin für Hamburgs Beamte im Jahr 2013 bestehen. Diese ermöglicht unter anderem auch eine Abdeckung von Zuzahlungen für Medikamente. Der Senat teilte in seinem Schreiben an den Beamtenbund mit, dass die Kostendämpfungspauschale nicht abgeschafft werden könne, da die Kosten für die staatliche Beihilfe immens gestiegen wären. Zudem würden Hamburgs Beamte eine Art Staffelung genießen, bei der besonders Rücksicht auf niedrigere Besoldungsgruppen genommen werden würde.

Für den Beamtenbund ist dieses Verhalten eher ein Mangel am Gerechtigkeitssinn. Denn für die Bundesbeamten wurde dafür die jährliche Sonderzahlung gestrichen. Beamte sind in der Regel privat versichert. Die entstandenen Kosten für eine Arztbehandlung erhalten sie anteilsmäßig wieder über die Beihilfe zurück.

Quelle: ndr.de

Siehe auch:
Praxisgebühr soll auch für Beamte wegfallen